AGB

§ 1 Geltung & Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle von Tobias Rosenberg (im Folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
  3. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder die Aufnahme der Leistung, z.B. dem Beginn der Film- /oder Fotoarbeiten oder Vorbesprechungen hierzu) zustande, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
  4. “Filme” und “Werke” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

§ 2 Auftragsproduktionen und Leistungen

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung von Teilleistungen, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, Subunternehmen einzuschalten. Dies betrifft vor allem Teilleistungen, wie z.B. Regie, Komposition von Filmmusik, Colorgrading, Sprachaufnahmen, etc..
  2. Die Beurteilung und von Farben und Tönen und der persönliche ästhetische Geschmack sind subjektiv. Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung der Fotos, Film- und Tonaufnahmen und nachträglichen Bild- und Tonbearbeitung, sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen insbesondere hinsichtlich der Bildauffassung und der technischen Mittel vorliegen.
  3. Alle vom Auftragnehmer hergestellten Konzepte, Moodboards, Demofilme, Layouts, Animationen, 3D Modelle, Scripts, Drehbücher, Storyboards, Titelvorlagen, sowie alle vom Auftragnehmer hergestellten, für die Kopierung notwendigen Unterlagen (z.B.  Schnittlisten, Datenträger, etc.) bleiben Eigentum des Auftragnehmers, unabhängig von der Vergütung der Leistung.
  4. In Absprache mit dem Auftraggeber wird der Rohschnitt dem Auftraggeber zwecks Feedbackschleife im Verlauf der Postproduktion vorgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu drei Feedbackschleifen möglich.
  5. Die Übergabe des fertigen Produktes erfolgt in digitaler Form über einen Cloud-Service oder einen geeigneten Datenträger. Sofern nicht anders vereinbart, werden die finalen Videodateien mit einer HD-Bildgröße von 1920 x 1080 Px und 25 Bildern/Sekunde übergeben. Die Wahl des Videocodecs orientiert sich an der Veröffentlichung im Internet und den Empfehlungen gängiger Online-Videoplattformen.
  6. Sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Leistungen als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen.
  7. Die Herstellung etwaiger weiterer Schnittfassungen/Versionen eines Films/Werks werden gesondert berechnet.
  8. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bei der Produktion entstandenes Bild-, und Tonmaterial dauerhaft zu archivieren, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden
  9. Eine Aufbewahrungspflicht für digitale Daten besteht nicht.

§ 3 Nutzungsrechte & Persönlichkeitsrechte

  1. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Filmaufnahmen, Tonaufnahmen und Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Dem Auftragnehmer und am Produktionsprozess etwaig beteiligten Dritten steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Werken zu. Urheberrechte sind laut Urherberrechtsgesetz nicht übertragbar.
  3. Der Auftragnehmer und am Produktionsprozess etwaig beteiligte Dritte behalten das Recht, das produzierte Ton- und Bildmaterial, sowie alle Bearbeitungsschritte zum Zweck der Eigenwerbung und Präsentation in seriöser Art zum Beispiel zur Einbindung auf eigenen Websites und sonstigen Medien (z.B. Social Media) oder zur Erstellung eine Showreels zu verwenden. Außerdem darf bei Bedarf das Logo und der Name des Kunden in einer auf der Website einsehbaren Referenzliste aufgeführt werden.
  4. Unbearbeitetes Rohmaterial verbleibt beim Auftragnehmer.
  5. Jegliche Veränderungen des abgelieferten Bildmaterials zur Erstellung neuer urheberrechtlich geschützter Werke sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
  6. Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche an den Auftragnehmer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

§ 4 Haftung

  1. Aufträge werden stets mit äußerster Sorgfalt ausgeführt. Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von ihm nicht zu vertrender Umstände (z.B. plötzliche Erkrankung, Verkehrsstörungen, Stromausfall) nicht zur termingerechten Auslieferung oder Fertigstellung in der Lage sein, werden die Lieferfristen auf die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Sollten auf Grund dieser Ereignisse vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, haftet der Auftragnehmer nicht für den hieraus entstehenden Schaden.
  2. Der Auftraggeber haftet im Falle von fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigungen oder Zerstörung der Gerätschaften des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder Angestellten des Auftraggebers.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  4. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bild- und Tondaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Preise

  1. Die in Angeboten und Rechnungen dargestellten Preise sind Endpreise. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erho­ben und demnach auch nicht ausgewiesen.

§ 6 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Mehr zum Datenschutz lesen Sie in “Impressum und Datenschutzerklärung”.